Öl und Gas: Kabinett beschließt Grundlage für Heizungstausch

Ohne kommunale Wärmeplanung kein Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und keine Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen.

Jetzt hat das Bundeskabinett das Gesetz durchgewunken und den Grundstein gelegt. Was das für Eigentümer bedeutet.

Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen Hauseigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn die alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt. Alle Kommunen in Deutschland müssen in den kommenden Jahren ihre Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 16. August beschlossen.

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll im September 2023 vom Bundestag beschlossen werden.

Gesetz zur Wärmeplanung: Die Fristen

Die Kommunen müssen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer bestehender Häuser sollen so erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Denn sonst haben sie nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen oder andernfalls etwa eine Wärmepumpe einbauen.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30.6.2028 vorlegen.

Bestehende Wärmenetze: Zwischenziel gesenkt

Die kommunale Wärmeplanung sei ein wichtiger Bestandteil des Plans, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, sagte Bauministerin Klara Geywitz. Mit dem Gesetz solle den Bürgern Planungssicherheit gegeben werden. "Wichtig ist, dass wir jetzt mit der Wärmeplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Kommunen sich auf den Weg machen, schauen, was sie an Potenzial haben", so die SPD-Politikerin.

Das ursprünglich angedachte Zwischenziel von 50 Prozent erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetze wurde in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf noch reduziert: Wärmenetze müssen nun bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Die Kommunen haben für die Wärmeplanung zuvor noch mehr finanzielle Hilfe des Bundes gefordert. Geywitz sagte dazu, mit einer halben Milliarde Euro könne ziemlich viel geplant werden. Es gebe bereits Bundesländer, welche die Wärmeplanung komplett alleine finanziert hätten.

Weitere Informationen und Text-Quelle: Haufe