Droht die Zwangssanierung für ältere Gebäude?

Der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke kritisierte die Pläne zur Zwangssanierung als zu radikal.

Er betonte, dass die Kosten für den Kampf gegen den Klimawandel nicht auf die Besitzer älterer Gebäude abgewälzt werden dürfen. Die Parlamentarierin Jutta Paulus von den Grünen hingegen erklärte, dass das Ziel darin bestehe, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucher zu schonen.

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, warnte vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden. Der Immobilienverband Deutschland IVD warnte vor einem umfangreichen Sanierungszwang für Hauseigentümer, falls sich die radikale Position des Europäischen Parlaments in der weiteren Gesetzgebungsphase zur EU-Gebäuderichtlinie durchsetzen sollte.

Der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Dr. Andreas Mattner, mahnte eine differenzierte und sachgerechte Ausgestaltung an, insbesondere in ökonomischen Krisenzeiten. Der für das Vorhaben federführend zuständige Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament, Ciarán Cuffe, betonte, dass Ausnahmen für kleine Gebäude und Ferienhäuser vorgesehen seien. Die EU-Staaten könnten weitere Ausnahmen erlauben, je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar seien und qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

IVD zufolge wären in Deutschland überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser von der Sanierungspflicht betroffen. Rund 40 Prozent der 16 Millionen Eigenheime seien kaum saniert und befänden sich noch in den Energieklassen "G" und "H". Die EU-Kommission schätzt, dass bei einer Renovierung von Stufe "G" auf "F" zirka 30 Millionen Gebäudeteile in der Europäischen Union betroffen wären.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, bezweifelte die Umsetzbarkeit der Ziele. Er betonte, dass für die absurd hohen Ziele mindestens 125 Milliarden Euro pro Jahr investiert werden müssten, was einer Verdreifachung der bisherigen Summe entspräche.

Der EU-Rat schlug vor, dass ab 2028 zunächst die öffentlichen Gebäude und ab 2030 alle Gebäude klimaneutral sein müssen. Ausnahmen will der Rat für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke machen. Für den Bestand schlug der EU-Rat Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor, die auf der Grundlage eines nationalen Pfads festgelegt werden sollen. Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie am 15.12.2021 vorgelegt mit dem Ziel, dass bis 2050 alle Gebäude in der EU klimaneutral sein sollen.